Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
.
Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
.
Für Bürger der Gemeinde Eggendorf ist der Staatsbürgerschaftsverband Lichtenwörth (Gemeindeamt Lichtenwörth, Hauptstraße 1, 2493 Lichtenwörth; Tel.: 02622/75227; http://www.lichtenwoerth.at) zuständig.
.
HINWEIS: Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen Österreichischen Vertretungsbehörde.
- Meldezettel
- Geburtsurkunde
- amtlicher Lichtbildausweis
- falls erforderlich zusätzlich
Heiratsurkunde
urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Verleihungsbescheid
Für und Ausstellung: 28,60 Euro Bundesgebühr plus 13,25 Euro Landesverwaltungsabgabe
.
Seit 1. Jänner 2008 sind alle Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes entstehen (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument) von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit – sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden!