Staatsbürgerschaft

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.

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Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.

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Für Bürger der Gemeinde Eggendorf ist der Staatsbürgerschaftsverband Lichtenwörth (Gemeindeamt Lichtenwörth, Hauptstraße 1, 2493 Lichtenwörth; Tel.: 02622/75227; http://www.lichtenwoerth.at) zuständig.

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HINWEIS: Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen Österreichischen Vertretungsbehörde.

  • Meldezettel
  • Geburtsurkunde
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • falls erforderlich zusätzlich
    Heiratsurkunde
    urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
    Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
    Verleihungsbescheid

Für und Ausstellung: 28,60 Euro Bundesgebühr plus 13,25 Euro Landesverwaltungsabgabe

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Seit 1. Jänner 2008 sind alle Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes entstehen (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument) von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreitsofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden!