Geburt
Förderung Nachmittagsbetreuung in den Landeskindergärten
RICHTLINIEN: Für die zeitliche Inanspruchnahme des Kindergartens am Nachmittag in der Zeit zwischen 13 und 16 Uhr sind gem. einer Verordnung der NÖ Landesregierung vom Kindergartenerhalter (Gemeinde) nachfolgende Beiträge einzuheben.
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Anwesenheit des Kindes pro Monat:
bis 20 Stunden € 50,-
bis 40 Stunden € 60,-
bis 60 Stunden € 70,-
bis 80 Stunden € 80,-
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Die Gemeinde Eggendorf fördert gem. den Bestimmungen des NÖ Kindergartengesetzes 2006, LGBl. 5060, dann, wenn mindestens ein Elternteil (Erziehungsberechtigter) und das Kind den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Eggendorf haben und alle weiteren Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind. Gefördert wird jene zeitliche Inanspruchnahme, die im Zuge der Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung angegeben wird.
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Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch!
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Details zu den Richtlinien und detaillierte Berechnungsbeispiele sind den jeweiligen Antragsformularen beigefügt: Formulare
Schulgeldbeihilfe
Zuwendung für Stellungspflichtige
Im Namen der Gemeinde Eggendorf überreicht die Gemeinde jedem Stellungspflichtigen eine einmalige Zuwendung in der Höhe von 30 Euro.
Heizkostenzuschuss
Die Gemeinde Eggendorf gewährt bedürftigen Gemeindebürgern vorbehaltlich eines jährlichen Beschlusses des Gemeinderates einen einmaligen Heizkostenzuschuss pro Haushalt und Heizperiode. Anspruchsberechtigt ist, wer die Kriterien zum Erhalt des NÖ Heizkostenzuschusses der NÖ Landesregierung erfüllt.
förderungen des landes nö
Informationen rund um die zahlreichen Landesförderungen erhalten Sie direkt auf der Homepage des Landes Niederösterreich http://www.noel.gv.at