Reisepass

Ein Reisepass (oder Personalausweis) ist für den Grenzübertritt erforderlich und dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.

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Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen erforderlich:

  • alter Reisepass ist abgelaufen
  • Reisepass entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen des Gastlandes
  • Namensänderung
  • Reisepass gibt die Identität nicht wieder
  • Verlust oder Diebstahl

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Der Reisepass ist 10 Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden (Verlängerungen sind nicht möglich!)

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Der Reisepass muss – wenn er für den Grenzübertritt verwendet wird – immer auf den aktuellen Namen lauten! Beispiel Namensänderung (nach Heirat): Sollten Sie kurz nach der Namensänderung ins Auslandreisen wollen, muss unbedingt soforte in neuer Reisepass ausgestellt werden. Beachten Sie unbedingt, dass eventuelle Tickets auf den Namen im Reisepass ausgestellt werden!

Österreichische Staatsbürgerschaft

Das für Bürger der Gemeinde Eggendorf zuständige Passamt ist die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt. Allerdings kann auch bei jeder anderen Passbehörde innerhalb des Landes ein entsprechender Antrag gestellt werden.

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Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses müssen Sie persönlich bei der Passbehörde stellen – es ist kein Antragsformular erforderlich.

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Der Reisepass wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen mit einem RSb-Brief an die von Ihnen angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt. Auf Wunsch wird auch ein Expresspass ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt wird.

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Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab dem 12. Geburtstag mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst. Der Scanner macht dabei Bilder von zwei Fingern (in der Regel von den Zeigefingern), die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden.

Alter Reisepass ist vorhanden:

  • abgelaufener Reisepass
  • ein Passbild, nicht älter als 6 Monate (hat bestimmte Kriterien zu erfüllen – Ihr Fotostudio informiert Sie gerne!)

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Kein Reisepass, aber Personalausweis ist vorhanden:

  • Personalausweis (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen bzw. am Lichtbild identifizierbar)
  • ein Passbild, nicht älter als 6 Monate (hat bestimmte Kriterien zu erfüllen – Ihr Fotostudio informiert Sie gerne!)

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Kein Reisepass, kein Personalausweis, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis ist vorhanden:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • ein Passbild, nicht älter als 6 Monate (hat bestimmte Kriterien zu erfüllen – Ihr Fotostudio informiert Sie gerne!)

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Weder Reisepass, Personalausweis noch ein anderer amtlicher Lichtbildausweis sind vorhanden:

  • Identitätszeuge (benötigt amtlichen Lichtbildausweis)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • ein Passbild, nicht älter als 6 Monate (hat bestimmte Kriterien zu erfüllen – Ihr Fotostudio informiert Sie gerne!)

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Gegebenenfalls werden in allen vier genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:.

  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
  • Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (z.B. ß/ss, Doppelnamen, etc.), zumGeburtsort u.ä.: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
  • Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur: urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades bzw. Verleihungsurkunde

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Im Einzelfall können von der Pasbehörde weitere Dokumente verlangt werden. Die für die Ausstellung erforderlichen Unterlagen sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

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Wurde der Reisepass gestohlen, benötigen Sie zusätzlich eine Diebstahlsanzeige. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.

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Reisepass: 75,90 Euro
Expresspass: 100 Euro
Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro

Hinweis: Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten.

Jedes Kind benötigt seit dem 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteiles gilt seit diesen zeitpunkt nicht mehr.

Die erstmalige Ausstellung von Reisedokumenten, die innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes erfolgt, ist gebührenbefreit. Erfolgt die erstmalige Antragstellung genau am 2. Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des reisedokuments bereits fünf Jahre.

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Persönliche Antragstellung – Identitätsfeststellung:

Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. Die Vertretungsbefugnis (Obsorge!) des Antragstellers muss nachgewiesen werden.

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Pass mit Chip/Fingerabdrücke:

Seit Juni 2009 werden auch für Kinder ausschließlich reisepässe mit Chip ausgestellt. Auf dem Chip werden die persönlichen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab den 12. geburtstag werden auch die Fingerabdrücke erfasst und am Chip gespeichert.

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Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren:

  • Bis 2 Jahre: 2 Jahre
  • Ab dem 2. Geburtstag: 5 Jahre
  • ab dem 12. Geburtstag: 10 Jahre

 

Sämtliche Details zur Antragstellung und Ausstellung eines Kinderreisepasses finden Sie unter https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080902.html