Informationen für den Meldepflichtigen
1. Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab beziehen einer Unterkunft vorzunehmen. Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden.
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2. Für jeden Meldepflichtigen ist ein Formular „Meldezettel“ (http://www.eggendorf-noe.at/com_forms/meldezettel/) entsprechend vollständig auszufüllen. An der unteren linken Ecke ist ein Eintragungsfeld für die Unterschrift des Unterkunftgebers (plus Beifügung des Namens in leserlicher Blockschrift) vorgesehen. WICHTIG: Ohne Unterschrift des Unterkunftgebers (Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung, eventuell Hauptmieter) ist eine Anmeldung nicht möglich!
3. Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
Österreichische Staatsbürger: Öffentliche Urkunden, aus denen Familien- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit hervorgehen, d.h. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis (eventuell Reisepass), Heiratsurkunde
Nicht-Österreicher: gültiges Reisedokument (Reisepass, Personalausweis)
4. Für den Inhalt des Formulars „Meldezettel“ ist, unabhängig davon, wer den Meldezettel ausfüllt, immer der Meldepflichtige verantwortlich. Kontrollieren Sie daher bitte den Meldezettel auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben, auch dann, wenn das Formular von der Behörde ausgefertigt wird.
5. Ihr Hauptwohnsitz ist an jener Unterkunft zu begründen, an der Sie sich in der Absicht niedergelassen haben, diese zum Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehung zu machen. Trifft diese Voraussetzung auf mehrere Wohnsitze zu, so haben Sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem Sie das überwiegende Naheverhältnis haben. Für den „Mittelpunkt der Lebensbeziehung“ sind vor allem folgende Bestimmungskriterien maßgeblich:
- Aufenthaltsdauer
- Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
- Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder der Ausbildungsstätte
- Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem diese ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden bzw. die Schule oder den Kindergarten besuchen
- Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften