Namensänderung

Österreichische Staatsbürger (aber auch Staatenlose bzw. Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens.

Zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft des Wohnsitzes.

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Erforderliche Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular oder ein formloser schriftlicher Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde(n), Partnerschaftsurkunde(n)
  • Scheidungsentscheidung(en), Auflösungsentscheidung(en) mit Rechtskraftbestätigung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

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Gebühren:

bei Vorliegen eines Grundes:
14,30 € für den Antrag (eventuelle weitere Vergebührungen möglich)

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bei Fehlen eines Grundes:
14,30 € für den Antrag (eventuelle weitere Vergebührungen möglich)

Für die Bewilligung der Namensänderung:
545,60 Euro für die Bewilligung insgesamt (382,60 € Bundesgebühr sowie 163 € Bundesverwaltungsabgabe) bzw. 217,50 Euro bei Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform (54,50 € + 163 €)

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Nähere Informationen – auch über die Sonderform „Namensänderung bei Minderjährigen“ – erteilt die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, Telefon: 02622/9025

Aus Anlass einer Eheschließung haben die Verlobten folgende Möglichkeiten für ihren zukünftigen Namen:

  • Gemeinsamer Familienname
  • Doppelname
  • Getrennte Namensführung

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HINWEIS: Die Namensbestimmungserklärung wird bei der Anmeldung zur Eheschließung, spätestens bei der Trauung vom Standesbeamten entgegengenommen. Der Standesbeamte ist dazu berechtigt, diese Erklärung zu beurkunden.

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Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Standesamt!