Österreichische Staatsbürger (aber auch Staatenlose bzw. Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens.
Zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft des Wohnsitzes.
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Erforderliche Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular oder ein formloser schriftlicher Antrag
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde(n), Partnerschaftsurkunde(n)
- Scheidungsentscheidung(en), Auflösungsentscheidung(en) mit Rechtskraftbestätigung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- amtlicher Lichtbildausweis
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
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Gebühren:
bei Vorliegen eines Grundes:
14,30 € für den Antrag (eventuelle weitere Vergebührungen möglich)
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bei Fehlen eines Grundes:
14,30 € für den Antrag (eventuelle weitere Vergebührungen möglich)
Für die Bewilligung der Namensänderung:
545,60 Euro für die Bewilligung insgesamt (382,60 € Bundesgebühr sowie 163 € Bundesverwaltungsabgabe) bzw. 217,50 Euro bei Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform (54,50 € + 163 €)
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Nähere Informationen – auch über die Sonderform „Namensänderung bei Minderjährigen“ – erteilt die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, Telefon: 02622/9025
Aus Anlass einer Eheschließung haben die Verlobten folgende Möglichkeiten für ihren zukünftigen Namen:
- Gemeinsamer Familienname
- Doppelname
- Getrennte Namensführung
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HINWEIS: Die Namensbestimmungserklärung wird bei der Anmeldung zur Eheschließung, spätestens bei der Trauung vom Standesbeamten entgegengenommen. Der Standesbeamte ist dazu berechtigt, diese Erklärung zu beurkunden.
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Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Standesamt!