Abgaben und Gebühren

Grundsteuer B: Hebesatz 500%

Einheitssatz gemäß §38 Bauordnung: 690 €

Wasseranschluss
Eggendorf-Ort: Einheitssatz 10,67 € plus 10% Mehrwertsteuer
SiedlungMaria Theresia: Einheitssatz 10,22 € plus 10% Mehrwertsteuer

Wasserbezug
1,34 € plus 10% Mehrwertsteuer pro Kubikmeter

Wasserzähler – Bereitstellungsgebühr
93 € plus 10% Mehrwertsteuer pro Jahr für einen 3-Kubikmeter-Wasserzähler

Kanalanschluss
Eggendorf-Ort: Einheitssatz 18,28 € plus 10% Mehrwertsteuer
Siedlung Maria Theresia: Einheitssatz 19,28 € plus 10% Mehrwertsteuer

Kanalbenützung
Einheitssatz 2,10 € plus 10% Mehrwertsteuer

Restmüll
120 l-Tonne: 13 Abfuhren pro Jahr 147,47 € inklusive Mehrwertsteuer und 25 % Abfallwirtschaftsabgabe
240 l-Tonne: 13 Abfuhren pro Jahr 294,94 € inklusive Mehrwertsteuer und 25 % Abfallwirtschaftsabgabe

60 l-Restmüllsack: 7,57 € pro Stück (am Gemeindeamt oder am Bauhof der Siedlung Maria Theresia abzuholen – die Gebühren werden separat vorgeschrieben)

 

Biomüll
120 l-Tonne: 26 Abfuhren pro Jahr 117,98 € inklusive Mehrwertsteuer und 25 % Abfallwirtschaftsabgabe
240 l-Tonne: 26 Abfuhren pro Jahr 235,96 € inklusive Mehrwertsteuer und 25 % Abfallwirtschaftsabgabe

110 l-Biomüllsack: 6,05 € pro Stück (am Gemeindeamt oder am Bauhof der Siedlung Maria Theresia abzuholen – die Gebühren werden separat vorgeschrieben)

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Altpapier
120 l-Tonne 58,25 € (inkl. 10% Umsatzsteuer)
240 l-Tonne78,76 € (inkl. 10% Umsatzsteuer)
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Altpapier-Tonnen müssen erworben werden. Beschädigungen oder Verlust der Tonne gehen zu Lasten des Eigentümers. In diesem Fall sowie bei Schwierigkeiten mit der Abholung bitte direkt die Abfallwirtschaft Wiener Neustadt kontaktieren. Nähere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt Eggendorf, Abt. Bürgerservice (Bettina Bauer), unter Tel. 02622/73234-14.

Bastelbeitrag: 15 € pro Kind und Monat
Nachmittagsbetreuung (ge,. einer Verordnung der NÖ Landesregierung):
bis 20 Stunden …………… 50 €
bis 40 Stunden …………… 60 €
bis 60 Stunden …………… 70 €
mehr als 60 Stunden …….. 80 €

 

Mittagessen im Kindergarten möglich
Tägliche An- bzw. Abmeldung bis 9 Uhr im Kindergarten – Kosten sind im jeweiligen Kindergarten zu erfragen!

Hundeabgabe:
für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde (gem. §§2 u. 3 NÖ Hundehaltegesetz) 65,40 pro Jahr

für einen Nutzhund 6,54 € pro Jahr

für alle übrigen Hunde 24 € pro Jahr

 

Hundemarke: pro Stück 1 €

Tarife laut Friedhofsgebührenordnung gültig ab 1. August 2019

Benutzungsgebühr für Erdgräber
Einzelgrab
mit einer Höchstbelagszahl von 2 Särgen oder Urnen: 220 € – Gebühr für 10 Jahre
Doppelgrab mit einer Höchstbelagszahl von 4 Särgen oder Urnen: 440 € – Gebühr für 10 Jahre

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Für Erdgräber wird die Gebühr für die Verlängerung des Benutzungsrechtes auf weitere 10 Jahre mit dem jeweils gleichen Betrag festgesetzt.

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Benutzungsgebühr für Urnennischen
Für bis zu 4 Beisetzungen: 880 € – Gebühr bei Erstzuweisung einer Urnennische für die Dauer des Benützungsrechtes von 10 Jahren

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Für Urnennischen beträgt die Gebühr für die Verlängerung eines bestehenden Benutzüngsrechtes auf weitere 10 Jahre  440 €.

 

Antrag auf Aufbewahrung einer Urne außerhalb des Friedhofs: 313,30€ (14.30 Bundesstempelgebühr + 299 € Verwaltungsabgabe)

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Gebühr für Nutzung der Aufbahrungshalle: 120 €
Gebühr für Nutzung der Leichenkammer: 60 € pro Tag
Gebühr für Totenbeschau: Tarife lt. NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif i.d.g.F.

 

Die Vergabe einer Grabstelle erfolgt ausschließlich im Sterbefall, eine Vorab-Reservierung ist nicht möglich! Die Grabstellen werden von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und unter Bedachtnahme auf die Anlage des Friedhofes der Reihe nach belegt, ein Anspruch auf eine bestimmte Grabstelle besteht nicht! Ausnahme: Heimgefallene Grabstellen innerhalb einer Reihe können von der Friedhofsverwaltung jederzeit zugewiesen werden.

Meldeauskunft
bei schriftlicher Eingabe: 14,30 € Bundesstempelgebühr
plus 3,90 € Bundesverwaltungsabgabe bei Auskünften aus dem Zentralen Melderegister

 

Meldebestätigung
bei schriftlicher Eingabe: 14,30 € Bundesstempelgebühr
plus Zeugnisgebühr: 14,30 € Bundesstempelgebühr (Kann entfallen, wenn die Meldebestätigung an eine Behörde, Versicherung, einen Rechtsanwalt, etc. adressiert ist. Adressat darf nicht der Antragsteller sein!)
plus Verwaltungsabgabe: 3,90 €

 

Auskunft für Hauseigentümer
bei schriftlicher Eingabe: 14,30 € Bundesstempelgebühr
Verwaltungsabgabe für die 1. anzuführende Person: 5,45 €
Verwaltungabgabe für jede weitere Person: 3,90 €

Bundesstempelgebühr: 14,30 €
Verwaltungsabgabe: 3,90 €
Zeugnisgebühr: 14,30 € (Kann entfallen, wenn die Meldebestätigung an eine Behörde, Versicherung, ein Unternehmen, etc. adressiert ist. Adressat darf nicht der Antragsteller sein!)

Veranstaltungen (Dauer bis 3 Tage): 14,30 € Bundesstempelgebühr plus 53,– € Verwaltungsabgabe pro Anmeldung
Veranstaltungen (Dauer über 3 Tage): 14,30 € Bundesstempelgebühr plus 79,50 € Verwaltungsabgabe pro Anmeldung

Buschenschank:
14,30 € Bundesstempelgebühr plus 3,90 € Verwaltungsabgabe pro Anmeldung

Hausnummerntafel: 35 € pro Stück

Verlustanzeige: 3,90 € Verwaltungsabgabe