Führerschein

Seit 1. März 2006 werden in Österreich nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben.

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Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine, die bis 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, beiben – sofern nicht aus anderen Gründen eine kürzere Befristung der Lenkberectigung eingetragen ist – bis 19. Jänner 2033 gültig. Voraussetzung für die Beibehaltung der Gültigkeit: Namen und Daten im Führerschein müssen noch lesbar und der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar sein! Bei gültigen Papierführerscheinen besteht keine Umtauschverpflichtung, ein freiwilliger Umtausch ist aber möglich.

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Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind für die Dauer von 15 Jahren befristet. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

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Geht der Führerschein verloren oder wird er gestohlen, muss bei der Polizei unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach dem Verlust oder Diebstahl, eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige gemacht werden.

Für Bürger der Gemeinde Eggendorf ist die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt die zuständige Führerscheinbehörde.

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Bei einem Umtausch des alten Führerscheins haben Sie folgende Möglichkeiten:

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  • der alte Führerschein wird abgegeben

Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post als einfache Briefsendung zugestellt.

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  • der alte Führerschein wird behalten

Nach Bezahlung der Gebühr kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

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Es gibt auch die Möglichkeit einer Expresszustellung (Mehrkosten 17,88 Euro). Dann wird der Führerschein innerhalb von ungefährt zwei Tagen zugestellt.

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Der vorläufige Führerschein (ein solcher wird auch bei Verlust oder Diebstahl ausgestellt) enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

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Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

  • maximal vier Wochen ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
  • in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • innerhalb Österreichs

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Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • alter Führerschein
  • eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung)
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil bzw. amtliche Unterlagen, die die Namensänderung belegen
  • ein Passfoto, das den Besitzer einwandfrei erkennen lässt (hat bestimmte Kriterien zu erfüllen – Ihr Fotostudio informiert Sie gerne)

Duplikatausstellung. 49,50 Euro
Expressherstellung: zusätzlich 17,88 Euro