Führung des Strafregisters
Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Für die Führung des Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zuständig. Das Strafregisteramt jedoch stellt die Strafregisterbescheinigung nicht selbst aus.
Im Strafregister sind vor allem enthalten:
- alle rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte
- alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer Staatsbürger und Staatsbürgerinnen und solcher Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, durch ausländische Gerichte
- alle sich auf diese Verurteilungen beziehenden Entscheidungen inländischer und ausländischer Strafgerichte
Strafregisterbescheinigungen
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilungen enthält.
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Die bei Behörden, Firmen, etc. vorgelegte Strafregisterbescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
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Die Strafregisterbescheinigung kann bei der Gemeinde Eggendorf (Meldeamt) beantragt werden.
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Die Gemeinde Eggendorf besitzt einen direkten Zugriff auf die Strafregisterdatenbank, weshalb die Strafregisterbescheinigung grundsätzlich sofort ausgehändigt werden kann. Der Antragsteller hat zwecks Feststellung der Identität persönlich bei der Behörde vorzusprechen – ein amtlicher Lichtbildausweis ist mitzubringen!
Gebühren
3,90 Euro Verwaltungsabgabe
14,30 Euro Zeugnisgebühr (Die Zeugnisgebühr kann entfallen, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (z.B. Arbeitgeber, Behörde, Firma) dienen soll.
Bei schriftlich eingebrachtem Antrag: 14,30 Euro Bundesstempelgebühr