Grundsteuer
Grundsteuer B: Hebesatz 500%
Aufschließungsabgabe
Einheitssatz gemäß §38 Bauordnung: 690 €
Wasser
Wasseranschluss
Eggendorf-Ort: Einheitssatz 10,91 € plus 10% Mehrwertsteuer
Siedlung Maria Theresia: Einheitssatz 10,45 € plus 10% Mehrwertsteuer
Wasserbezug
1,74 € plus 10% Mehrwertsteuer pro Kubikmeter
Wasserzähler – Bereitstellungsgebühr
120,– € plus 10% Mehrwertsteuer pro Jahr für einen 3-Kubikmeter-Wasserzähler
Kanal
Kanaleinmündungsabgabe
Eggendorf-Ort: Einheitssatz 20,24 € plus 10% Mehrwertsteuer
Siedlung Maria Theresia: Einheitssatz 22,79 € plus 10% Mehrwertsteuer
Kanalbenützung
Einheitssatz 2,40 € plus 10% Mehrwertsteuer
Müll
Restmüll
120 l-Tonne: 13 Abfuhren pro Jahr 162,66 € inklusive Mehrwertsteuer und 25 % Abfallwirtschaftsabgabe
240 l-Tonne: 13 Abfuhren pro Jahr 325,32 € inklusive Mehrwertsteuer und 25 % Abfallwirtschaftsabgabe
60 l-Restmüllsack: 8,25 € pro Stück (am Gemeindeamt oder am Bauhof der Siedlung Maria Theresia abzuholen – die Gebühren werden separat vorgeschrieben)
Biomüll
120 l-Tonne: 26 Abfuhren pro Jahr 130,49 € inklusive Mehrwertsteuer und 25 % Abfallwirtschaftsabgabe
240 l-Tonne: 26 Abfuhren pro Jahr 260,98 € inklusive Mehrwertsteuer und 25 % Abfallwirtschaftsabgabe
110 l-Biomüllsack: 6,60 € pro Stück (am Gemeindeamt oder am Bauhof der Siedlung Maria Theresia abzuholen – die Gebühren werden separat vorgeschrieben)
Altpapier
120 l-Tonne: € 65,– (inkl. Mehrwertsteuer)
240 l-Tonne: € 85,– (inkl. Mehrwertsteuer)
Altpapier-Tonnen müssen erworben werden. Beschädigungen oder Verlust der Tonne gehen zu Lasten des Eigentümers. In diesem Fall sowie bei Schwierigkeiten mit der Abholung bitte direkt die Abfallwirtschaft Wiener Neustadt kontaktieren. Nähere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt Eggendorf, Abt. Bürgerservice (Bettina Morawitz), unter Tel. 02622/73234-14.
Kindergarten
Bastelbeitrag: 15 € pro Kind und Monat
Nachmittagsbetreuung (ge,. einer Verordnung der NÖ Landesregierung):
bis 20 Stunden …………… 50 €
bis 40 Stunden …………… 60 €
bis 60 Stunden …………… 70 €
mehr als 60 Stunden …….. 80 €
Mittagessen im Kindergarten möglich
Tägliche An- bzw. Abmeldung bis 9 Uhr im Kindergarten – Kosten sind im jeweiligen Kindergarten zu erfragen!
Hunde
Hundeabgabe:
für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde (gem. §§2 u. 3 NÖ Hundehaltegesetz) 75 € pro Jahr
für einen Nutzhund 6,54 € pro Jahr
für alle übrigen Hunde 30 € pro Jahr
Hundemarke: pro Stück 3 € bzw. 5 € (für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential bzw. auffällige Hunde)
Friedhof
Tarife laut Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Eggendorf
Benutzungsgebühr für Erdgräber
Einzelgrab mit einer Höchstbelagszahl von 2 Särgen oder Urnen: 250 € – Gebühr für 10 Jahre
Doppelgrab mit einer Höchstbelagszahl von 4 Särgen oder Urnen: 500 € – Gebühr für 10 Jahre
Für Erdgräber wird die Gebühr für die Verlängerung des Benutzungsrechtes auf weitere 10 Jahre mit dem jeweils gleichen Betrag festgesetzt.
Benutzungsgebühr für Urnennischen
Für bis zu 4 Beisetzungen: 950 € – Gebühr bei Erstzuweisung einer Urnennische für die Dauer des Benützungsrechtes von 10 Jahren
Für Urnennischen beträgt die Gebühr für die Verlängerung eines bestehenden Benutzüngsrechtes auf weitere 10 Jahre 700 €.
Antrag auf Aufbewahrung einer Urne außerhalb des Friedhofs: 339 € (21,– Bundesstempelgebühr + 318 € Verwaltungsabgabe)
Gebühr für Nutzung der Aufbahrungshalle: 140 €
Gebühr für Nutzung der Leichenkammer: 70 € pro Tag
Gebühr für Totenbeschau: Tarife lt. NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif i.d.g.F.
Die Vergabe einer Grabstelle erfolgt ausschließlich im Sterbefall, eine Vorab-Reservierung ist nicht möglich! Die Grabstellen werden von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und unter Bedachtnahme auf die Anlage des Friedhofes der Reihe nach belegt, ein Anspruch auf eine bestimmte Grabstelle besteht nicht! Ausnahme: Heimgefallene Grabstellen innerhalb einer Reihe können von der Friedhofsverwaltung jederzeit zugewiesen werden.
Meldewesen
Meldeauskunft
bei schriftlicher Eingabe: 21 € Bundesstempelgebühr
plus 4,15 € Bundesverwaltungsabgabe bei Auskünften aus dem Lokalen Melderegister
Meldebestätigung
bei schriftlicher Eingabe: 21,– € Bundesstempelgebühr
plus Zeugnisgebühr: 21,– € Bundesstempelgebühr (Kann entfallen, wenn die Meldebestätigung an eine Behörde, Versicherung, einen Rechtsanwalt, etc. adressiert ist. Adressat darf nicht der Antragsteller sein!)
plus Verwaltungsabgabe: 4,15 €
Auskunft für Hauseigentümer
bei schriftlicher Eingabe: 21 € Bundesstempelgebühr
Verwaltungabgabe: 4,15 €
Strafregisterbescheinigung
Antrag auf Ausstellung einer gewöhnlichen Strafregisterbescheinigung: 26 €
Antrag auf Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen: 29 €
Antrag auf Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“: 29 €
Antrag auf Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“: 29 €
Werden mehrere Arten der Strafregisterbescheinigung beantragt, ist die Gebühr auch mehrfach zu entrichten!
Diverses
Veranstaltungen (Dauer bis 3 Tage): 21,– € Bundesstempelgebühr plus 56,50 € Verwaltungsabgabe pro Anmeldung
Veranstaltungen (Dauer über 3 Tage): 21,– € Bundesstempelgebühr plus 84,50 € Verwaltungsabgabe pro Anmeldung
Buschenschank: 21,– € Bundesstempelgebühr plus 4,15 € Verwaltungsabgabe pro Anmeldung
Hausnummerntafel: 35 € pro Stück
Verlustanzeige: 4,15 € Verwaltungsabgabe